Bedingungen für die Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen, etc. auf der Reise nach Ungarn.

Einreise für Haustiere


Ferienhaus + Appartementes am Plattensee

Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alle Kleintiere) können nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.

  • Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).


  • Zum Vergrößern bitte anklicken!
    Bild: E. Keppler / www.pixelio.de

  • Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.

  • So genannte gefährliche Hunde oder “Kampfhunde” dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
  • Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
  • Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.

Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.

Informationen
über die Neuregelungen ab dem 1. Oktober 2004 unter www.bundestieraerztekammer.de ebenso über EU-Heimtierpass und beim Tierschutzbund telefonisch unter 0228 / 604 96 27.

Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (PDF)
Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen) - Tiergesundheit und Tierschutz.

Mit freundlicher Genehmigung von:
UNGARISCHES TOURISMUSAMT deutschlandweite Servicehotline: 0900-1-UNGARN (= 0900-1-864276; 0,61 Euro/min) kostenloses internationales Infotelefon nach Ungarn: 00800 / 36 00 00 00 www.ungarn-tourismus.dewww.hungary.com Pressekontakt: C&C Contact & Creation GmbH, Sonja Sahmer, Paul-Ehrlich-Straße 27, D-60596 Frankfurt Tel. +49 (0)69 / 963668-38, Fax -23, E-Mail [email protected], Internet www.cc-pr.com

13. August 2008, 19:38 Uhr

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