Der letzte Teil unserer Unfall-Odyssee …

11. Erste zusätzliche Kostenerstattung


Weitere Info - Stand: 12. Mai 2007

Unser vom Rechtsschutz bezahlter Anwalt reißt sich kein Bein aus. Vermutlich hat er an dieser vom Rechtsschutz finanzierten Aktion kein Geschäft zu erwarten. Also hat mein Frauchen mit ihrem - den Ungarn innewohnenden Drang zur Gerechtigkeit - auf eigene Faust an jeder passenden und unpassenden Stelle in Ungarn reklamiert. Das reichte bis zum Innenminister, dem die ungarische Exekutive untersteht. Leider hielten es ungarische Behörden nicht für nötig, auf eine Beschwerde überhaupt zu antworten. Es scheint schwierig zu sein, bis ein Land mit jahrhundertelanger Unterdrückung durch Römer, Türken, Österreicher und Russen sich darüber klar wird, was Demokratie heißen könnte.
Immerhin hat die Allianzversicherung Budapest (der deutschenen Allianz zugehörend) die Beschwerde bearbeitet und nach Monaten zugestanden, dass sie noch 600,- EUR bis zur Höhe des deutschen Allianzgutachtens zu zahlen bereit ist. Das ist ja mal ein Anfang!

Unsere übrigen Kosten, die uns durch den Schaden zugefügt wurde, wie ersatzweiser Mietwagen für die Tage der vorgesehenen Reparatur, die bereits gezahlten Kosten für den Urlaubsplatz, die Heimfahrtkosten nach der Abgabe des ADAC-Mietwagens in Deutschland, die hohen Handy-Auslandskosten für die Kontakte mit dem ADAC, die Zuzahlungsgebühr beim ADAC, etc., etc.
Diese Schäden könnten wir - so meint die ungarische Allianz - nicht erstattet bekommen.

Was bleibt uns?
Nicht aufgeben!
Jetzt ist der Anwalt wieder zu aktivieren. Wir bestehen auf einer Klage gegen die ungarische Polizei und sind sehr neugierig auf den Ausgang dieses “Spielchens”. Wir haben Zeit und wollen das durchziehen.
Sollte das nicht klappen, werden wir den zuständigen Ausschuss der Europäischen Union darüber in Kenntnis setzen, dass es im vereinten Europa (ohne Verfassung) nicht sein darf, dass jedes einzelne Mitgliedsland Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen nach seinen Konditionen abrechnet. Schließlich profitieren die verunfallten Ungarn in westlichen EU-Staaten auch von großzügigeren Regelungen. Und sei es nur die Kfz.-Wertschätzung durch den Schadensachverständigen.

Also, warten wir es ab. Zu gegebener Zeit werde ich an dieser Stelle über den aktuellen Stand berichten.

Februar 2008 (fast eineinhalb Jahre danach:
Hurra, es ist gelungen. Die oberste Budapester Polizeibehörde hat uns einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch von ca. 1.100,- EUR anerkannt. Wer jedoch meinte, nun würde man uns den Betrag auf unser Konto überweisen, der liegt glatt wieder daneben.
Wir könnten uns das Geld bei Ihnen abholen. Auf unseren Einwand nach x-fachen Telefonaten mit Budapest (zum Glück sind inzwischen die Gebühren bei ca. 0,01 EUR/Min.gelandet!) wurde vorgeschlagen, wir sollten uns eine notarielle Beglaubigung fertigen lassen, in der steht, das meine Frau meine Frau ist und so heißt, diese (nicht die Frau, sondern die Beglaubigung) einem Verwandten oder Bekannten nach Budapest schicken, damit der (wenn er sich richtig ausweisen kann!!) selbige dort abliefert. Dann könnte man eine Überweisung veranlassen.
Das war ja wieder Wasser auf die Mühlen meiner Frau. Wir sollten dem Notar ca. 50,00 EUR zahlen, von dem Schadenersatz der uns zusteht, weil die uns den Schaden zugefügt hatten? Ich glaube so etwas salopp ähnliches, wie: “Ich glaub’, mein Schwein pfeift!” von meiner Angetrauten gehört zu haben.
Der Kessel brodelt noch heute! Das Gezetere begann allerdings schon im November 2007. Bis heute sind wir nicht viel weiter - wir streiken! Inzwischen haben haben wir Ihren Ausweis eingescannt und die Angaben noch zusätzlich von zwei Zeugen unter Eides statt unterschreiben lassen. Eine Bekannte in Budapest, die Jura studiert hat und nicht auf den Mund gefallen ist, hat sich liebenswürdigerweise bereit erklärt, mit dem “Dokument” ans andere Ende der Millionenstadt Budapest zu fahren (das kostet sie leider einen halben Tag ihrer Arbeit) und die Beglaubigung, dass meine Frau so heißt, dort abzuliefern. Man stelle sich vor: die Allianzversicherung der Polizei in Ungarn hat bereits alle unsere Angaben und hat auch schon einen Schadensteil auf unser Konto überwiesen. Die Verkehrspolizeit hat ebenfalls alle unsere Personenstandsangaben bestätigt ;-)
Es scheint aber so, dass wir nicht ohne die Nennung des Vornamens der Mutter meiner Frau zum Ziel kommen könnten. Diesen nämlich verlangt in Ungarn jede Behörde, außer der Ticketverkaufstelle der Budapester Verkehrsbetriebe.

Schluss:
Nach fast einem Jahr hat uns die Oberste Budapester Polizeibehörde noch 1.100,- EUR überwiesen. Das setzte aber die Kenntnis der ungarischen Sprache und den “ungarischen Kampf um Gerechtigkeit” meiner Frau voraus!

Was lernt der Mensch daraus? Abschluss einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung bei der selben Versicherung, bei der man seine Kfz.-Versicherung abgeschlossen hat. Sie übernimmt dann die Schadenbeträge für das eigene Auto, die durch die Unterdeckung im Zielland entstehen, weil die gegnerische Versicherung den Haftpflichtschaden begrenzt.

Unser Bericht begann hier!
Unser Bericht geht es zur vorletzten Seite vor dem Schlussbericht.


22. November 2007, 18:11 Uhr

Kommentar schreiben oder einen TrackBack setzen

Bisher keine Kommentare zum Artikel

  1. Bisher noch kein Kommentar vorhanden

Kommentar schreiben



Kommentare zu diesem Artikel über RSS 2.0-Feed verfolgen

Juli 2013
M D M D F S S
« Apr    
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031