Das Amt für kulturelles Erbe stellte den Streckenabschnitt der Bahnlinie Nr. 11 zwischen Veszprém und Bakonyszentlászló unter Schutz.

Streckenabschnitt der Bahnlinie Veszprém-Győr unter zeitweiligem Schutz


Streckenabschnitt der Bahnlinie Veszprém-Győr unter zeitweiligem Schutz

Das Amt für kulturelles Erbe stellte die Bahnstrecke Nr. 11 zwischen Győr und Veszprém und zwischen Veszprém und Bakonyszentlászló unter zeitweiligen Schutz – das war der Anlass des Forums, das unlängst im Zircer Rathaus abgehalten wurde.

Péter Ottó, der Bürgermeister von Zirc, sagte in seiner Einleitung, dass die von dem Streckenverlauf betroffenen Selbstverwaltungen im Rahmen des Forums darauf aufmerksam machen wollen, das sie gemeinsam etwas für den Erhalt der unvergleichlich schönen Strecke tun können. Das Amt für kulturelles Erbe stellte den Streckenabschnitt der Bahnlinie Nr. 11 Veszprém - Eplény - Zirc - Cuha-völgy - Bakonyszentlászló unter zeitweiligen Schutz – zitierte de Bürgermeister, der sich so ausdrückte: Nur wenige haben bisher bemerkt, dass wir auf einer Schatzkiste sitzen.
László Horváth, des Leiter der mitteltransdanubischen regionalen Verkehrsorganisationsbüros des Verkehrswissenschaftlichen Instituts hob hervor: Die Eisenbahnstrecke selbst ist nicht in Gefahr, denn die ungarische Eisenbahn MÁV hat einen langfristigen Gütertransportvertrag für diesen Streckenabschnitt. Er betonte, dass die die Bahnlinie bzw. der Abschnitt, der stillgelegt werden soll, von touristischem Gesichtspunkt geschützt werde muss, er ist von industriegeschichtlichem Wert und seine landschaftliche Schönheit ist einmalig im ganzen Land. Nach den Vorstellungen von László Horváth muss auf der Strecke ein so genannter intermodaler Knotenpunkt geschaffen und ein Informationssystem ausgebaut werden. Auch ein neuer Fahrplan ist nötig, weiterhin muss erreicht werden, dass an diesem Knotenpunkt der Busverkehr die Reisenden zur Eisenbahn bringt. Der Mitarbeiter des Amtes für kulturelles Erbe Márton Sarkadi sagte in Verbindung mit der Unterschutzstellung, dass im Rahmen des Verfahrens zwei Gesichtspunkte berücksichtigt wurden: die landschaftliche Einzigartigkeit des erwähnten Abschnittes der Bahnstrecke und deren typische Elemente, die in der architektonischen Erscheinung auch die Entwicklung der industriellen Standards erkennen lassen. (MTI)

Mit freundlicher Genehmigung der Balaton Zeitung

6. November 2007, 18:08 Uhr

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