Ab 1.1.2006 und in den folgenden Jahren treten neue Regelungen für die Mehrwertsteuer, die Gewinnsteuer,Gewerbesteuer,Besteuerung der Zinserträge u.a. in Kraft

Änderungen im ungarischen Steuerrecht für 2006 und folgende Jahre

Das ungarische Parlament hat in seinem Steuerpaket 2006 am 7. Nov. 2005 Steuergesetze verabschiedet, die gegenüber den Entwürfen noch Abänderungen gefunden haben. Am 1. Januar 2006 sind die meisten der Modifikationen in Kraft getreten.

Folgende Regelungen gelten ab 1.1.2006 und in den Folgejahren:

  • Der normale Umsatzsteuersatz wird ab 1.1.2006 von 25 % auf 20 % reduziert.
  • Die lokale Gewerbesteuer (HIPA) fällt ab 2008 weg. (Das neue Gesetz zeigt den Kommunen noch keine Möglichkeit, wie der Finanzausfall kompensiert werden kann, lässt aber eine solche gesetzliche Regelung noch zu).
  • Bis zum Jahr 2009 wird für Arbeitgeber der Sozialversicherungsbeitrag um 5 Prozent reduziert.
  • Ab 2007 müssen Privatpersonen, die Zinserträge erwirtschaftet haben, den bisher steuerfreien Ertrag mit 10% versteuern.
  • Die lokale Gemeindesteuer (HIPA) wir ab 2008 gestrichen.
  • Bisher konnten Wirtschaftsgüter, die mit staatlichen Subventionen angeschafft wurden, nicht als Vorsteuer abgesetzt werden. Ab sofort können sie als Vorsteuer Berücksichtigung finden.
  • 14. Februar 2006, 21:46 Uhr

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