Viel wichtiger ist eine sachgerechte Reinigung/Desinfektion, die bei kritisch-B-Medizinproduktem maschinell zu erfolgen hat.
Ein qualifizierter Sterilisator (Autoklav ist ein obsoleter Begriff!) ist die Voraussetzung für ein validiertes Verfahren, das etabliert sein muss.
Einen Verordnungsdschungel gibt es nicht, lediglich die Regeleung des § 4 Abs MPBetreibV.
Der “Stand der Technik“ ist in Deutschland in der RKI-/BfArM-Empfehlunh festgelegt, die auch in Österreich gilt.
Die zuständigen Behörden für die Überwachung der Aufbereitung und des MPG insgesamt sind in keinem Bundesland die Gesundheitsämter! Die Maßnahmen können nicht zu großen Unsicherheiten führen: Sie sind umzusetzen.
Für Sterilisatoren bedarf es keines Medizinprodukte-Buchs nach §7 MPBetreibV.
Ihr Beitrag führt zu Unsicherheiten!
]]>Für den richtigen Einsatz eines Sterilisationsverfahrens in der Zahnarztpraxis gibt es unzählige Normen, Richtlinien und Verordnungen, die beachtet werden müssen. Damit Sie sich in diesem Verordnungsdschungel noch zurechtfinden, haben wir für Sie alle Vorschriften durchgearbeitet. Dabei handelt es sich zwar nicht um Gesetze, jedoch wird hiermit der “Stand der Technik“ geregelt. Denn wenn sich einer Ihrer Patienten eine Infektion zuzieht, stehen Sie als Praxisinhaber in der Verantwortung. Dann tritt die Beweislastumkehr ein und Sie müssen belegen, dass das Sterilisationsverfahren in Ihrer Praxis den “Regeln der Technik“ entspricht. Eine schwierige Situation, denn wenn Sie dies nicht beweisen können, kommen unangenehme Haftungsfragen auf Sie zu.
Zahl der Überprüfungen in diesem Jahr steigt !
Derzeit findet eine deutliche Steigerung der so genannten Praxisbegehungen durch die Gesundheitsämter statt. Je nach Auslegung der geltenden Normen und Richtlinien können dann Maßnahmen von Ihnen verlangt werden, die zu großen Unsicherheiten führen. Lassen Sie sich nicht verunsichern, sprechen Sie bereits vorher mit uns.
Prüfen Sie schnellstens den aktuellen Status Ihres eingesetzten Sterilisationsverfahrens! Wir von der Dentalwelt haben in der Regel die Daten vorliegen und helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung.
Sterilisieren ohne Risiko
Entscheiden Sie sich rechtzeitig für das sicherste Sterilisationsverfahren im Interesse Ihrer Patienten und zu Ihrer eigenen Sicherheit. Ein Autoklav der B-Klasse ist die richtige Lösung um allen Anforderungen gerecht zu werden.
Denn mit dem Einsatz eines Verfahrens mit fraktioniertem Vorvakuum, Nachvakuum und der Möglichkeit zur Dokumentation über Drucker oder PC können Sie immer beweisen, dass Sie das richtige Sterilisationsverfahren in Ihrer Praxis anwenden.
Profitieren Sie von unseren Leistungen
• kostenlose Anlieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung nach MPG und MPBetreibV
innerhalb Deutschlands, Niederlande, Belgien, Österreich, Dänemark und Schweiz
• Medizinprodukte-Buch nach §7 MPBetreibV
• Sachkundenachweis gem. §5 und §7 MPBetreibV
• Telefonsupport kostenlos
• Eigene hochqualifizierte und zertifizierte Techniker
• Evt. benötigte Ersatzteile sowie Leihgeräte sind bei uns ständig bevorratet
• Auch bei Dentalwelt: Dokumentenechtes Thermopapier (mind. 10 Jahre archivierbar)
• Ankauf Ihres Altgerätes zu besten Konditionen
• Sie kaufen hier beim Marktführer für den Vertrieb von verschiedensten Autoklaven
• Erfahrung aus dem Verkauf und der Betreuung von mehreren hunder unterschiedlichen Sterilisatoren